Privathaftpflichtversicherung
Nur eine Sekunde der Unachtsamkeit genügt und der finanzielle Schaden kann so groß sein, dass Sie vor dem finanziellen Ruin stehen. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, muss per Gesetzt für diesen haften.
Wenn Menschen zu Schaden kommen, kann die Schadenersatzforderung in Millionenhöhe ansteigen.
Die freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist deshalb die wichtigste Versicherung überhaupt und ein Abschluss ist unverzichtbar.
Alle berechtigten Schadenersatzansprüche deckt die private Haftpflichtversicherung zuverlässig ab – ob nur für Sie oder die ganze Familie. Sie übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Privathaftpflichtversicherung der Concordia Versicherung bietet nicht nur umfassenden Schutz, sondern auch einzigartige Leistungen am Markt. Dazu gehören beispielsweise:
- Die Demenzklausel
- Der erweiterte Enkelschutz
- Die Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz
Verlassen Sie sich rund um die Uhr auf schnelle Hilfe der Concordia Versicherung.
Privathaftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick
- Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützen wir Sie und alle Mitversicherten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.
- Es werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuverlässig abgedeckt.
- Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Schadenersatzpflicht besteht und zahlen den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht.
- Wir übernehmen alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.
Versichert sind zum Beispiel:
- Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Sport, in der Freizeit, als Mieter einer Wohnung oder Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses
- Ihr Partner, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Wir leisten auch, wenn einer von Ihnen dem anderen einen Personenschaden zufügt und zum Beispiel die Krankenkasse die Kosten vom Verursacher erstattet haben will
- Schäden, die Ihre deliktsunfähigen Kinder verursachen (Kinderschadenklausel)
- Schäden durch Ihren Computer, wenn Sie versehentlich mit Viren verseuchte Dateien versenden. Die Kosten für den Schaden beim E-Mail-Empfänger werden übernommen
- Schäden durch Fotovoltaikanlagen, die durch deren Betrieb oder durch das Einspeisen von Elektrizität ins Netz entstehen
- Sie selbst - bei einem Auslandsaufenthalt weltweit
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen
- Schäden, die Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen sich gegenseitig zufügen
- Schäden, die Sie selbst erleiden (so genannte Eigenschäden)
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse finden Sie immer unter Ihrer Concordia Privathaftpflicht -Versicherungsbedingungen.
Sachen kommen in die Jahre und verlieren an Wert
Häufig wird von einer Privathaftpflichtversicherung erwartet, dass der damalige Kaufpreis der beschädigten Sache erstattet wird. Dies ist leider nicht der Fall. Denn nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den so genannten Zeitwert verlangen. Dabei erfolgt ein Abzug für Alter und Nutzung des Gegenstandes. Der Zeitwert entspricht also dem üblichen Marktpreis für gebrauchte Sachen.
ERGO bietet bedarfsgerechte private Haftpflicht-Tarife für:
- Singles
- Duos (zwei Personen)
- Familien (ab drei Personen)
- Senioren (ab 60 Jahre).
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.